Das Gesamtergebnis ergibt sich aus dem Durchschnittswert aller in den drei Prüfungsstationen erreichten Punkte. Um die Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 60 % der maximal erreichbaren Punkte erzielt werden.
Die Mindestpunktzahl liegt bei jeder Prüfungsstation bei 60 %. Sollte in einer Prüfungsstation weniger als 60 % erreicht werden, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden und wir behalten uns vor, die Bewertung der Prüfung abzubrechen.
Bei Nichtbestehen bieten wir den Teilnehmenden die Möglichkeit eines einmaligen, verbindlichen und kostenfreien 15-minütigen Nachgesprächs per Live-Videokonferenz an. Diese Gespräche werden sorgfältig vorbereitet. Gern können auch die betreuenden Sprachlehrkräfte an den Gesprächen teilnehmen. Wir gehen in diesem Gespräch auf Fehlermuster ein und erläutern, wie sich die Teilnehmenden verbessern können, um die Prüfung zu bestehen. Ein weiteres Nachgespräch kann frühstens sechs Monate nach dem letzten Termin stattfinden. Denn es gilt zu beachten, dass in der Prüfung keine reine Wissensabfrage stattfindet, sondern die Sprachkompetenz überprüft wird. Das bedeutet, dass Fehler nicht durch Auswendiglernen behoben werden können. Ein wirkungsvoller Lernfortschritt entsteht dadurch, dass die Sprachkompetenz kontinuierlich aufgebaut, geübt und angewendet wird.
Die Auswertung der Prüfungsleistung erfolgt durch ein unabhängiges Bewerter-Team, das sich aus einem/r approbierten Arzt/Ärztin und einem/r DaF-Expert/in zusammensetzt. Die Auswertung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach dem Prüfungstag. Das Ergebnis wird in elektronischer Form via E-Mail von service@famed-test.de versendet. Es ist darauf zu achten, dass die E-Mail nicht als Spam eingestuft wird.
Wir bitten grundsätzlich von Nachfragen zum Stand der Ergebnisauswertung abzusehen.
Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ihre Urkunde als fälschungssicheres, digitales Zertifikat zeitnah nach dem Ergebnisversand in einer separaten E-Mail. Es findet kein zusätzlicher Versand auf dem Postweg statt. Für die Antragsstellung der Anerkennung muss die Urkunde bitte beidseitig ausgedruckt und per Post an die jeweilige Dienststelle gesendet werden.