Bitte beachten Sie, dass der hier angegebene Prüfungsablauf nur bis 31. Juli 2024 umgesetzt wird.
Ab dem 1. August 2024 wird die Prüfung für eine Anerkennung in Rheinland-Pfalz in gleicher Form durchgeführt wie für das Bundesland Bayern. Die Prüfungsordnung Bayern ist auf der Webseite hinterlegt, so dass Sie Gelegenheit haben, sich anhand der Prüfungsordnung bereits jetzt auf die Prüfung vorzubereiten. Sofern die Prüfungsordnung für Rheinland-Pfalz von dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung anerkannt ist, werden wir diese gleichfalls auf der Webseite veröffentlichen.
Die Prüfungen, die bis zum 31. Juli nach der Prüfungsordnung Rheinland-Pfalz absolviert werden, werden entsprechend der bisherigen Prüfungsordnung durchgeführt und bewertet.
Die Prüfung besteht aus insgesamt vier mündlichen Prüfungsstationen und einer schriftlichen Prüfungsstation. Sie ist in Rheinland-Pfalz anerkannt. Für Bayern beachten Sie bitte unsere separaten Hinweise.
Um den realen (authentischen) Anforderungen der Berufspraxis gerecht zu werden, wurde das OSCE-Format (Objective Structured Clinical Examination) für die FaMed gewählt. Die verschiedenen Stationen der Prüfung behandeln jeweils einen neuen Fall. So soll ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Bewertungen der Prüfungsbereiche vermieden werden.
Alle Prüfungsinhalte sind aus den Fächern Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Chirurgie gewählt.
Die Reihenfolge der mündlichen Stationen kann variieren. Die Prüfung schließt immer mit der schriftlichen Station ab. Für die mündlichen Stationen haben Sie jeweils 11 Minuten Zeit, für die schriftliche 22 Minuten. Zwischen den Stationen haben Sie zwei Minuten Pause.
Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll im Rahmen eines Anamnesegesprächs die für eine Anamnese notwendigen Informationen vom Patienten/von der Patientin einholen, ihm/ihr Raum zum Berichten über Beschwerden einräumen und eine respektvolle Gesprächsatmosphäre schaffen.
Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll dem Patienten/der Patientin den Ablauf einer bevorstehenden Operation, die Risiken des Eingriffs sowie postoperative Verhaltensmaßnahmen vermitteln. Das Augenmerk liegt hier auf der Verwendung von Laiensprache (allgemeinsprachliche Ausdrücke statt medizinischer Fachbegriffe), dem Rückversichern, dass der Patient/die Patientin alle Informationen verstanden hat sowie dem verbalen und nonverbalen Ausdruck von Empathie bei Bedenken und Fragen.
Hier soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin in einer simulierten Patientenvorstellung unter Einsatz berufssprachlicher Begriffe und Redewendungen das Kommunizieren unter Kollegen (hier: Oberarzt/Oberärztin) unter Beweis stellen. Sowohl die Informationsweitergabe als auch Rückfragen sollen knapp und präzise formuliert werden.
Im Arzt-Pfleger-Gespräch werden klar verständliche Weisungen an einen Krankenpfleger/eine Krankenpflegerin weitergegeben. Dies soll ebenfalls unter Verwendung berufssprachlicher Begriffe und Redewendungen in respektvoller Gesprächsatmosphäre geschehen.
Der schriftliche Teil prüft die Rezeptionsfähigkeit und Verarbeitung sprachlichen Inputs sowie die schriftsprachliche Ausdrucksfähigkeit des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin. Basierend auf einem kurzen Video (ca. 3,5 Minuten) müssen die Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerinnen den Anamneseteil eines Arztbriefes verfassen. Dabei ist darauf zu achten, dass alle in dem Video vorkommenden Informationen nach fachsprachlichen Standards versprachlicht werden.